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Kundeninfo
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Mein Dank für die freundliche Mitwirkung von Andrzej und Tomasz Imiolczyk vom Schlesischen Museum |
Rechtlicher Hinweis
Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen EG-Artenschutzübereinkommen Bundesnaturschutzgesetz Bundesnaturschutzverordnung und Bundeswildschutzverordnung fallen, werden nur mit dem Nachweis des legitimen Erwerbs präpariert, soweit die gesetzlichen Ausnahmegründe vorliegen. Ansonsten dürfen diese Arten nur für Forschungs- und Lehrzwecke bearbeitet werden. Die vom Aussterben bedrohten Tiere dürfen nur für Lehr- und wissenschaftliche Zwecke präpariert werden, sofern dafür eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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