Kundeninfo

 
 
 
Mein Dank für die freundliche Mitwirkung von
 
Andrzej und Tomasz Imiolczyk
 
vom Schlesischen Museum 
 
 
 
 
   
 
 
 
   
 
 

 

 

Rechtlicher Hinweis

Tiere, die unter das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
EG-Artenschutzübereinkommen
Bundesnaturschutzgesetz
Bundesnaturschutzverordnung
und Bundeswildschutzverordnung
fallen, werden nur mit dem Nachweis des legitimen Erwerbs präpariert, soweit die gesetzlichen Ausnahmegründe vorliegen.
Ansonsten dürfen diese Arten nur für Forschungs- und Lehrzwecke bearbeitet werden.
Die vom Aussterben bedrohten Tiere dürfen nur für Lehr- und wissenschaftliche Zwecke präpariert werden, sofern dafür eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

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